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Kapitel 2: Vom Konzept der Wohlfahrtsmessung zur Theorie der Gerechtigkeit

I.
II.
III.
Fußnoten zu Kapitel 2

I.

[S.27] In der gesamten industrialisierten westlichen Welt ist wirtschaftliches Wachstum als Maß der sozialen Wohlfahrt ins Gerede gekommen. Insbesondere seit es zeitgemäß geworden ist, ökologisches Bewußtsein zur Schau zu stellen, läßt kaum jemand, der auf sich hält, sich die Gelegenheit entgehen, seine Meinung zum Thema "Ist wirtschaftliches Wachstum Wohlfahrtszuwachs?" kundzutun.

Im Zentrum der kritischen Aufmerksamkeit stehen das Bruttosozialprodukt (BSP) bzw. das um entsprechende Abschreibungen verminderte Nettosozialprodukt (NSP) als die traditionell meistbeachteten wirtschaftsstatistischen Kennziffern zur Erfassung der in einem gegebenen Zeitraum gesamtwirtschaftlich erbrachten Leistungen.[FN1]

Die vielfältigen Anmerkungen bezüglich der Unzulänglichkeiten dieses Maßes lassen sich in drei Gruppen unterteilen: 

a) Es wird darauf hingewiesen, daß bei der Ermittlung des BSP (NSP) eine Reihe von Leistungen, seien sie negativer oder positiver Art, unberücksichtigt bleiben, weil sie nicht gegen Geld getauscht werden und somit keinen monetären Ausdruck besitzen, obschon ein solcher Ausdruck für "ähnliche" Leistungen existiert, und dieser ohne größere technische Probleme als Näherungsgröße für die ausgeblendeten Leistungen verwendet und bei der Errechnung des BSP (NSP) berücksichtigt werden könnte.

b) Die Kritik am Aussagewert des BSP (NSP) bezieht sich darauf, daß eine Reihe gleichfalls positiv wie negativ bewerteter Leistungen deshalb unter den Tisch fällt, weil aufgrund eines bestimmten gegebenen gesetzlichen Rahmens ihr Handel untersagt ist und allenfalls auf Schwarzmärkten (zu dann freilich für Schätzzwecke ungeeigneten und überdies technisch möglicherweise nicht einmal überhaupt ermittelbaren Schwarzmarktpreisen) stattfindet, obwohl sich ein auf diese Leistungen erstreckender Handel und entsprechende Marktpreise bilden würden, änderte man die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

c) Schließlich wird das BSP (NSP) dafür getadelt, daß es ein quantifizierendes Einheitsmaß ist: Unabhängig davon nämlich, wie auch immer man versucht, die un- [S.28] ter (a) und (b) angeschnittenen Probleme zu lösen, das BSP (NSP) umfaßt generell nur solche Leistungen, die gegen Geld getauscht werden (können) und die insofern kommensurabel sind, es ignoriert aber prinzipiell alle Leistungen, die, selbst unter wie auch immer veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, nicht ge- und verkauft werden, die aber dennoch negativ wie positiv bewertet werden (können).

Diese dreifache Kritik, die das BSP (NSP) als ein in seiner Komposition arbiträres Maß sozialer Wohlfahrt erkennbar werden läßt, hat inzwischen zu einer Vielzahl von Verbesserungsvorschlägen geführt. Beschränkt man sich bei der Betrachtung der Diskussionslandschaft allein auf die im engeren Sinn wissenschaftlichen Beiträge, so lassen sich wenigstens zwei bzw. drei weithin sichtbar gewordene Ansätze vermerken, in deren Rahmen man versucht, mit der angesichts der unübersehbar gewordenen Schwächen der BSP (NSP)-Kennziffer neu auftretenden Herausforderung einer befriedigenden Klärung des Begriffs sozialer Wohlfahrt fertigzuwerden.

Von ökonomischer Seite sind Vorschläge gemacht worden, die BSP (NSP)-Kennziffer durch verfeinerte Maße, wie etwa den sogenannten ökonomischen Netto-Wohlfahrtsindex (NEW) zu ersetzen, bei dessen Berechnung im Vergleich zum BSP (NSP) zusätzliche monetarisierbare Leistungen (wie z.B. Umweltverschmutzung, Freizeit etc.) in Rechnung gestellt werden.[FN2] Und von im engeren Sinn sozialwissenschaftlicher Seite sind Versuche unternommen worden, zum einen objektive, zum anderen subjektive bzw. perzeptuelle Indikatoren als Meßinstrumente für Lebensqualität zu entwickeln und für den Zweck einer gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrtsmessung - sei es in Ergänzung zu oder als Ersatz von monetären Kennziffern - zu empfehlen.[FN3]

Diese Versuche verbesserter sozialer Wohlfahrtsmessung haben ein ungewöhnliches Maß an Publizität erreicht, die jedoch u. E. im Gegensatz zur Bedeutung der genannten Forschungen und Forschungsprogramme steht, deren Leistung im Grunde nur darin besteht, ein beliebiges Maß (wie das BSP) durch andere, nicht weniger beliebige Maße, etwa einen NEW-Index oder sogenannte soziale Indikatoren zu ersetzen oder zu ergänzen. Das eigentliche Problem ist die Entwicklung eines Begriffs der sozialen Wohlfahrt, dessen Definition nicht an subjektiver Beliebigkeit krankt, und der sich gleichwohl als operabel erweist, indem sich auf seiner Grundlage für jede Handlung entscheiden läßt, ob sie die soziale Wohlfahrt fördert oder nicht. Dieses Problem ist einer Lösung nicht oder nicht merklich näher gebracht worden.

(Enttäuschend sind hier gerade die Arbeiten von Sozialwissenschaftlern im engeren Sinn, in deren Lager man sich ansonsten so häufig zugute hält, anstelle einer verengten ökonomischen Perspektive über eine erweiterte soziologische Betrachtungs- [S.29] weise, in deren Rahmen die erstere nur noch als ein Teilaspekt einer umfassenderen sozialen Welt erscheint, zu verfügen. Aber auch die Beiträge, die von Vertretern des von Samuelson als "mainstream economics" bezeichneten Lagers stammen, d.h. von Repräsentanten der die westlichen Länder dominierenden post-keynesianischen, makroökonomisch und empirisch orientierten Lehrbuchökonomie [FN4], sind kaum vielversprechender. Hier wie dort ist man sich des entscheidenden Problems, die vorgeschlagenen Indikatoren der sozialen Wohlfahrt als nicht-beliebige Meßinstrumente nachweisen zu müssen, nicht recht bewusst.[FN5]

Die in diesem Zusammenhang zentralen Arbeiten sind im wesentlichen von einer kleinen Schar deutlich vom Zentrum der mainstream-Orthodoxie abgerückter, neoklassisch und mikroökonomisch orientierter und analytisch-deduktiv verfahrender Ökonomen, meist aus dem Umkreis der "österreichischen Schule" aber auch der "Chicago School" geleistet worden.[FN6] Die aus ihrer Feder stammenden, immer noch zu wenig bekannten Beiträge, zeigen das klarste Problembewußtsein, indem sie nicht nur verständlich machen, inwiefern der Versuch der Konstruktion sozial- bzw. wirtschaftsstatistischer Wohlfahrtskennziffern scheitern muß, sondern auch, indem sie, konstruktiv, eine Alternativlösung hinsichtlich des Problems einer nicht-beliebigen Klärung des Begriffs der sozialen Wohlfahrt und der Wohlfahrtsentwicklung inaugurieren.)

Die Hoffnungslosigkeit eines jeden Versuchs, das Problem sozialer Wohlfahrtsmessung durch Konstruktion einer Meßziffer wie das BSP (NSP) oder anderer, in analoger Weise konstruierter Indizes oder Indikatoren zu lösen, ergibt sich aus einer näheren Betrachtung der oben gegen die BSP (NSP)-Kennziffer vorgetragenen Einwände.

Schon angesichts des unter a) dargestellten Einwands stößt man auf schwerwiegende Probleme: Welche der zwar nicht selbst gegen Geld getauschten, aber aufgrund "ähnlicher" Güter monetarisierbaren Leistungen, sollen erfaßt werden, welche nicht? Müßte man nicht, um sich bei der Entscheidung hinsichtlich derartiger Fragen nicht dem Verdacht prinzipieller Willkür auszusetzen, alles das erfassen, was von irgend jemand als (erbrachte oder empfangene) Leistung bewertet wird, für die es von ihm angebbare Äquivalente mit monetärem Ausdruck gibt? Aber was ge- [S.30] schieht dann, wenn ein- und dieselbe Leistung von unterschiedlichen Personen unterschiedlich bewertet wird? Müßte dann ein Durchschnittsbetrag der monetarisierten Leistungsbewertungen bei der Erstellung der sozialen Wohlfahrtsbilanz in Anschlag gebracht werden? Es ist klar, daß man schon auf dieser Stufe jedenfalls vor nahezu unlösbaren praktischen Problemen stehen würde, wollte man eine in ihrer Komposition nicht völlig beliebige Wohlfahrtskennziffer ermitteln.

Ein weiteres Problem türmt sich auf, geht man zur Betrachtung des unter b) vorgetragenen Einwands über. Das BSP (NSP) erfaßt alle Leistungen, die bei einem als gegeben vorausgesetzten Gesetzesrahmen gegen Geld ausgetauscht werden. Es ist also ein am gesetzgeberischen Status quo orientiertes Maß. Mit genausoviel oder genausowenig Recht könnte man aber auf irgendeinem anderen Gesetzesrahmen als Ausgangspunkt bestehen. Jede diesbezügliche Entscheidung hat freilich unterschiedliche Konsequenzen für die Messung sozialer Wohlfahrt. Ist dann nicht aber, wenn die Wahl des Ausgangspunktes beliebig ist, gleichwohl jedoch Konsequenzen hinsichtlich dessen hat, was als Leistung erfaßt und was nicht erfaßt wird, jede auf solchen schwankenden Grundlagen aufbauende gesellschaftliche Leistungsbilanzierung von allem Anfang an hoffnungslos beliebig? Und wäre es nicht für die Wahl eines nichtbeliebigen Ausgangspunktes erforderlich, daß der Gesetzesrahmen, innerhalb dessen Leistungen erbracht werden, von ausnahmslos allen Personen als "gerecht" akzeptiert werden könnte, da ansonsten eine willkürliche Einschränkung hinsichtlich des Angebots von bzw. der Nachfrage nach Leistungen bestimmter Art bestünde? - In der Tat scheint dies der Fall zu sein. Damit würde freilich eine Klärung der Frage "Wie läßt sich soziale Wohlfahrt messen?" eine vorhergehende Klärung der grundlegenderen Frage "Was ist eine gerechte soziale Ordnung?" voraussetzen.

Auf das entscheidende Problem stößt man schließlich, wenn man den unter c) angeführten Einwand gegen das BSP (NSP) als Maß sozialer Wohlfahrt betrachtet. Ein quantifizierendes monetäres Maß wie das BSP (NSP) kann nicht erfassen, was sich nicht wenigstens im Prinzip für bestimmte Quanten Geldes auch tatsächlich kaufen (verkaufen) läßt - und sei es vom subjektiven Standpunkt aus noch so wichtig. Ein an Krebs Erkrankter oder ein irreparabel Verletzter kann sich für alles Geld der Welt nicht seine Gesundheit erkaufen und sich in den Status quo ante zurückversetzen lassen - bestimmte Aspekte des Gutes "Gesundheit" haben also keinen Preis. Folglich könnte der im Übergang vom Gesund- zum Kranksein eingetretene Wohlfahrtsverlust auch nicht monetär erfaßt und bei der Messung der sozialen Wohlfahrt negativ in Anschlag gebracht werden. Die monetäre Kennziffer der sozialen Wohlfahrt bliebe identisch, jedoch der subjektive Wert des durch diese Ziffer Gemessenen selbst hätte sich möglicherweise deutlich verändert. Dies bedeutete aber offenbar nichts anderes, als daß die fragliche Kennziffer kein objektives (nichtbeliebiges) Maß sozialer Wohlfahrt sein kann, da sie ihrerseits variablen Bewertungen offensteht.

Diese Einsicht kann so verallgemeinert werden: Für jedes quantifizierende Wohlfahrtsmaß, sei es ein ökonomisches Maß à la BSP (NSP) oder ein soziologisches Maß wie etwa Zufriedenheitskennziffern, gilt: Es scheitert als ein Maß, das es erlauben [S.31] soll, in nicht-beliebiger Weise soziale Wohlfahrt zu quantifizieren, individuelle Leistungsbewertungen in nicht-beliebiger Weise mittels arithmetischer Operationen zu aggregieren, und in nicht-beliebigen Differenzbeträgen ausdrückbare inter- und intragesellschaftliche Wohlfahrtsvergleiche zu ermöglichen, weil jeder derartige Maßstab seinerseits bewertet ist (immer handelt es sich nicht nur um bewertende Maße, sondern gleichzeitig auch um bewertete!) und die Bewertung des Bewertungsmaßstabes logischerweise nicht ihrerseits in Einheiten des Bewertungsmaßes erfolgen kann. Dann aber - wenn also Geld nicht gleich Geld und Zufriedenheit nicht gleich Zufriedenheit ist, und was einmal Fortschritt, ein andermal Rückschritt sein kann - dann gibt es keine Möglichkeit nicht-beliebiger quantifizierender Wohlfahrtsmessung und -vergleichung.[FN7]

Möglich ist es allein - vom Standpunkt einer Einzelperson gesehen - Zustände ordinal zu ordnen, d. h. als relativ besser oder schlechter, gemessen an den zu einem gegebenen Vergleichszeitpunkt von einer gegebenen Person tatsächlich verwendeten, selbst mit bestimmten Bewertungen versehenen Vergleichsmaßstäben (aber eben nicht: quantifizierbar besser oder schlechter, gemessen an neutralen, objektiven Maßstäben!); zum anderen: vom Standpunkt eines bestimmten Personenaggregats gesehen, ist es allein möglich einen eindeutigen Vergleich von Leistungsbilanzen aufzustellen, vorausgesetzt, daß alle Personen in Anbetracht ihrer zum Vergleichszeitpunkt jeweils verwendeten bewerteten Bewertungsmaßstäbe zu einem übereinstimmenden Urteil darüber gelangen, welche zweier Leistungsbilanzen als relativ besser bzw. schlechter zu bewerten ist. Nicht möglich ist es, gesellschaftliche Wohlfahrtsbilanzen als quantifizierbar besser oder schlechter einzustufen sowie eitlen eindeutigen Vergleich als besser oder schlechter auch dann durchzuführen, wenn es hinsichtlich der individuellen ordinalen Bewertungen der Bilanzen Nicht-Übereinstimmungen gibt.[FN8] [S.32] Vor dem Hintergrund dieses Diskussionsergebnisses erscheinen die im Zusammenhang mit der Betrachtung der gegen die BSP-Kennziffer gerichteten Einwände a) und b) dargestellten Schwierigkeiten sozialer Wohlfahrtsmessung in neuem Licht. So stellt sich das Problem einer vollständigen, nicht-beliebigen Ermittlung des monetarisierten Wertes aller derjenigen Leistungen, die nicht selbst gegen Geld getauscht werden, für die es jedoch angebbare Äquivalente mit monetärem Ausdruck gibt, als ein Scheinproblem heraus. Seine Lösung wird rückblickend überflüssig, da weder Geld, noch irgendein anderes Maß als "objektiv" gelten kann, und somit jede arithmetische Aggregierung zu einer Kennziffer sozialer Wohlfahrt per se mit einem beliebigen Resultat endet - gleichgültig, wie vollständig die Ermittlung monetarisierbarer Leistungen auch immer gewesen sein mag.

Aus dem gleichen Grund erledigt sich auch das zweite angesprochene Problem von an nicht-beliebigen ("gerechten") gesetzlichen Rahmen ansetzenden, weitergehenden Wohlfahrtsmessungen: Wohlfahrt läßt sich nicht quantifizierbar messen. Mit dieser negativen Entscheidung hinsichtlich der Frage "Wie läßt sich soziale Wohlfahrt messen?" ist jedoch keine entsprechende Zurückweisung der oben als grundlegend bezeichneten Frage "Was ist eine gerechte soziale Ordnung?" verbunden. Im Gegenteil: Vor dem Hintergrund der Einsicht in die Unmöglichkeit quantifizierender Wohlfahrtsmessungen ist die Klärung dieser Frage nicht länger "nur" Voraussetzung der Klärung der anderen, erstere verwandelt sich vielmehr unter der Hand in letztere. Aufgrund der oben angedeuteten Definition von "gerecht" als "allgemein - von ausnahmslos allen Personen - anerkannt bzw. anerkennungsfähig" ergibt sich nämlich ersichtlich, daß der Übergang von einer nicht-gerechten zu einer gerechten Gesellschaft ein Übergang sein muß, der von allen Personen als zustimmungsfähige Entwicklung betrachtet werden kann. Ebenso muß es sich beim Übergang von einer relativ weniger gerechten zu einer gerechteren Gesellschaft um einen Übergang handeln, bei dem sich zwei Gesellschaften dem übereinstimmenden Urteil aller Personen zufolge - ceteris paribus - wenigstens hinsichtlich eines einheitlich bewerteten Merkmals unterscheiden.

Genau dies: ordnende Urteile dieser Art können angesichts der Unmöglichkeit quantifizierender Wohlfahrtsmessungen qua nicht-beliebige Aussage über soziale Wohlfahrt als allein möglich und zulässig anerkannt werden. Als nicht-beliebige Urteile über die soziale Wohlfahrtsentwicklung können ausschließlich solche Aussagen gelten, die auf eine allgemein übereinstimmende Bewertung hinsichtlich wenigstens einer Merkmalsveränderung bezüglich zweier zu vergleichender Gesellschaften zu verweisen vermögen. Nicht-beliebige Urteile über soziale Wohlfahrt und Aussagen über die (relative) Gerechtigkeit sozialer Ordnungen sind somit dann ein und dasselbe, und die Frage "Was ist soziale Wohlfahrt?" wird, nachdem Wohlfahrt zunächst als nicht-quantifizierbares Maß festgestellt wurde, zu der im folgenden aufgenommenen Frage "Was ist eine gerechte soziale Ordnung?"